- Psychologische(r) Psychotherapeut(in) und Psychotherapeut(in) für Kinder- und Jugendliche (z.B. Approbationsurkunde als Nachweis)
- Psychotherapeut(innen) in Ausbildung mit Nachweis über die Ausbildung und Nachreichung der Approbationsurkunde nach Abschluss
- A) Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland zu einer Approbationsausbildung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) oder Psychotherapeut(in) für Kinder- und Jugendliche befähigt.
und
B) Nachweis(e) über eine fundierte/mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung - Ärztinnen und Ärzte die psychiatrisch oder psychotherapeutisch tätig sind (z.B. Approbationsurkunde als Nachweis)
- ECP/EAP – Psychotherapeut(in) mit Europäischen Zertifikat für Psychotherapie (ECP)
- Weitere psychotherapeutische Fachpersonen: Sie können uns gerne Ihre Unterlagen einreichen. Wir werden Sie mit besten Wissen und Gewissen prüfen.
Nachweis über Eintragung als Psychotherapeut(in), Klinische/r Psychologe/in oder Gesundheitspsycholog(in) in die jeweilige Berufsliste des Bundesministeriums für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder als Arzt/Ärztin in die Liste der österreichischen Ärztekammer.
Nachweis über Eintragung als Psychotherapeut(in) in das Psychologieberuferegister oder als Arzt/Ärztin, die psychiatrisch oder psychotherapeutisch tätig sind, in das Medizinalberuferegister des Bundesamt für Gesundheit BAG.