1. Psychologische(r) Psychotherapeut(in) und Psychotherapeut(in) für Kinder- und Jugendliche (z.B. Approbationsurkunde als Nachweis)
  2. Psychotherapeut(innen) in Ausbildung mit Nachweis über die Ausbildung und Nachreichung der Approbationsurkunde nach Abschluss
  3. A) Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium, das gemäß den aktuellen gesetzlichen Regelungen in Deutschland zu einer Approbationsausbildung als Psychologische(r) Psychotherapeut(in) oder Psychotherapeut(in) für Kinder- und Jugendliche befähigt.
    und
    B) Nachweis(e) über eine fundierte/mehrjährige psychotherapeutische Ausbildung
  4. Ärztinnen und Ärzte die psychiatrisch oder psychotherapeutisch tätig sind (z.B. Approbationsurkunde als Nachweis)
  5. ECP/EAP – Psychotherapeut(in) mit Europäischen Zertifikat für Psychotherapie (ECP)
  6. Weitere psychotherapeutische Fachpersonen: Sie können uns gerne Ihre Unterlagen einreichen. Wir werden Sie mit besten Wissen und Gewissen prüfen.

Nachweis über Eintragung als Psychotherapeut(in), Klinische/r Psychologe/in oder Gesundheitspsycholog(in) in die jeweilige Berufsliste des Bundesministeriums für Soziales Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz oder als Arzt/Ärztin in die Liste der österreichischen Ärztekammer.

Nachweis über Eintragung als Psychotherapeut(in) in das Psychologieberuferegister oder als Arzt/Ärztin, die psychiatrisch oder psychotherapeutisch tätig sind, in das Medizinalberuferegister des Bundesamt für Gesundheit BAG.